Sachverständiger, Hausgutachter, Immobiliengutachter, Wertgutachter : Begriffe erklärt - worauf muss man bei der Immobilienbewertung achten ? + FAQ

Ich bin von der IHK Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder kann sich in seinem Berufsbild als „sachverständig“ bezeichnen, aber nicht jeder verfügt über die besondere Sachkunde, ein Gutachten erstatten zu können, für das er guten Gewissens die Haftung übernimmt. Um vor Gericht zu bestehen, hat ein Gutachten einen hohen Anspruch an wissenschaftlichen und gesetzlichen Standards zu erfüllen. In letzter Zeit werden viele verschiedene Bezeichnungen aus der Umgangssprache, wie Hausgutachter oder Wertgutachter für meinen Beruf benutzt, daher müssen Sie genauer hinschauen, wen Sie mit der Bewertung Ihrer Immobilie betrauen.

Wie finde ich den richtigen Sachverständigen für meinen Immobilien-Bewertungszweck ?

Der Begriff (Immobilien-) Gutachter ist nicht geschützt, auch Synonyme gibt es viele – wie Hausgutachter und Sachverständiger für Immobilien. Also woran erkenne ich einen geeigneten Gutachter für meine Immobilie ?

  • Man sollte auf eine „besondere Sachkunde“ achten: Diese wird durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer dokumentiert.
  • Der Sachverständige  muss in einem aufwendigen Prüfungsverfahren  vor einem erfahrenen und unabhängigen Gremium diese seine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung in seinem Fachgebiet nachweisen. So ist Karsten Stöcker von der IHK Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.
  • Muss das Gutachten gerichtsfest sein, ist auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu achten !
    Denn der öffentlich bestellte Sachverständige ist auf Neutralität und Objektivität vereidigt.
  • Die IHK listet ihre Sachverständigen im SachverständigenverzeichnisBild Eintrag Karsten Stöcker IHK
  • Nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dürfen ein amtliches Rundsiegel verwenden, das ihnen für die Dauer der Bestellung von der IHK verliehen wird.
  • Bei Verkaufsabsichten oder Investitions-Fragen ist natürlich auch die Erfahrung und Marktteilnehmerschaft in der Region in der Immobilienbranche vorteilhaft: Der Sachverständige kennt seinen Markt, wie kaum ein anderer.
Sachvertändiger öffentlich bestellt und vereidigt
Zeichen für Sachverstand: Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt

Frequently asked questions

Immobiliengutachter, Hausgutachter, Sachverständiger … es werden viele Begriffe benutzt, die allerdings keine geschützten Berufsbezeichnungen sind. Der Immobiliengutachter bewertet Immobilien. Wenn das Gutachten gerichtsfest sein soll, ist auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu achten. Dies ist ein „öffentliches Amt“, durch Bestellung verliehen durch die IHK, bezogen auf das Fachgebiet tituliert, wie in meinem Fall ‚von der IHK Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke‘. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden für das Gericht tätig und vom Gericht beauftragt, Gutachten zu erstellen. Auch privat macht es oft Sinn, gleich ein gerichtsfestes Gutachten erstellen zu lassen: Für das Finanzamt, bei Scheidung, Erbschaft, Vermögensaufteilung.

Der Immobiliengutachter sollte öffentlich bestellt und vereidigt sein, damit das Gutachten auch vor Gericht Bestand hat. Hierfür wird der Gutachter von einem überregionalen, unabhängigen IHK-Fachkundegremium geprüft und auf seine Unparteilichkeit vereidigt.

Und er sollte sich im regionalen Immobilien-Markt gut auskennen. Karsten Stöcker ist auch als Makler in den Braunschweiger und Wolfenbütteler Markt verwoben – kennt sich aber auch im Gifhorner, Magdeburger und Hannoverschen Markt überregional aus.

Er ist besonders sachkundig (von einem überregionalen, unabhängigen IHK-Fachkundegremium geprüft) in seinem Fachgebiet und kann gerichtsfeste Gutachten erstellen. Er ist vereidigt auf die sich aus diesem öffentlichen Amt ergebenden besonderen Pflichten: Neutralität, Unabhängigkeit, Objektivität, Höchstpersönlichkeit, Fortbildung.

Diese Vereidigung unterscheidet den ö.b.u.v. von anderen Sachverständigen, z.B. ISO-Zertifizierten o.ä., die mit Ihrer Zertifizierung nur spezielle Fachqualifikationen oder Standardanforderungen – etwa im Beleihungswertbereich für Banken – dokumentieren.

Bei Rechtsstreitigkeiten, Scheidung, Erbstreit o.ä wird der Wert der Immobilie mittels Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB festgestellt.
Für Ihr Investment ist das Pachtwertverfahren zur Beurteilung von Hotels und Gastronomie-Objekten oder das Prognosegutachten zur Bewertung Ihrer Kapitalanlage das richtige Gutachten.
Bei der Findung eines marktgerechten Mietzinses, z.B. im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen, wäre das Mietwertgutachten gemäß § 558 BGB Ihre Wahl.

Wenn sie ein Gutachten für ihre Immobilie brauchen Kontaktieren Sie uns

Sachvertändiger öffentlich bestellt und vereidigt
Zeichen für Sachverstand: Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt

Zeichen für Sachverstand

Der individuelle „Rundstempel“, den die IHK nur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zuteilt, signalisiert sofort die besondere Stellung des Sachverständigen.

Vereidigung und öffentliche Bestellung

Eine Vereidigung und öffentliche Bestellung bedeutet, dass der Gutachter von der entsprechenden Kammer geprüft wurde (und zwar nicht nur auf Sachverständigkeit, sondern besondere Sachkunde) und auch Gutachten für das Gericht erstellt. Er ist verpflichtet, besondere Neutralität und Objektivität zu wahren. Dies ist besonders dann interessant, wenn das Gutachten gerichtsfest sein soll, wie zum Beispiel im Erbfall oder bei einer Scheidung, wo „Unparteilichkeit“ Voraussetzung ist.