Immobiliengutachten für Erbe - Erbschaftsteuer sparen durch Wertgutachten der Immobilie im Erbfall

Falls Sie gerade einen Angehörigen oder guten Freund oder Bekannten verloren haben gilt Ihnen vor allem mein herzliches Beileid… einen wichtigen Menschen zu verlieren, gehört zu den schlimmsten Dingen im Leben. Dann hat man naturgemäss mit seiner Trauer zu tun und anderes im Kopf, als sich über Erbschaftsfragen Gedanken zu machen.

Dennoch: Viel Zeit bleibt nicht, da man in Deutschland binnen 6 Wochen das Erbe ablehnen muss und im Falle eines größeren Vermögens u.U.nicht unerhebliche Erbschaftssteuern auf einen zukommen können. Daher sollten Sie nicht zögern, Rat bei Anwälten, Steuerberatern – und wenn Immobilien im Speil sind – Sachverständigen einzuholen:

Wenn im Erbfall Immobilien mitvererbt werden, kann es häufig sinnvoll sein, einen Sachverständigen zur Bewertung des geerbten Vermögens einzuschalten:  – Ist mit Erbschaftssteuer zu rechnen ? Übersteigt der Immobilienwert den Freibetrag ?
– Steht die Frage nach gerechte Aufteilung des Vermögens im Raum ? Oft ein Thema, wenn Angehörige bereits im Erbe wohnen und dort wohnenbleiben wollen.

Ein sachverständiges Gutachten kann dabei helfen, Ihnen Sorgen und Konfliktpotenzial in der Zeit der Trauer und danach zu ersparen.

Erbfall - was kann ein Gutachten für Erben tun ?

Nichts ist ärgerlicher, als im Erbfall einen Erbschaftssteuerbescheid zu bekommen, der für die Erben nicht nachvollziehbare Werte enthält. Hier kann ein Sachverständigengutachten aufklären und Vor- und Nachteile eines Widerspruchs aufzeigen.

Ein Sachverständiger kann im Zweifelsfall den „Nachweis des geringeren gemeinen Wertes“ erbringen und Ihren Steuerberater so beim eventuellen Widerspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid unterstützen. Auch hier ist der öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter im Vorteil, da seine Neutralitätspflicht auch dem Finanzamt gegenüber gilt.

Sachverständige kennen sich auch mit den für die Finanzbehörden maßgeblichen Bewertungsgrundlagen aus, z.B. dem Bewertungsgesetz (BewG).

Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfallen kann...

… hängt von mehreren Faktoren ab. Z.B.:

  • Verwandtschaftsgrad : In direkter Linie beträgt der Erbschaftssteuerfreibetrag z.Zt.  (in den 10 zurückliegenden Jahren) 400.000,00 € für Kinder, die ihre Eltern beerben. Umgekehrt, oder besteht kein Verwandtschaftsverhältnis sind es schnell nur noch 20.000,00 €.
  • wie das Finanzamt eine ererbte Immobilie einschätzt. Das kann u.U. von den Marktüblichkeiten abweichen, weil hier das Bewertungsgesetz angewendet wird, das für bestimmte Objektkategorien feste Bewertungsmethoden vorgibt.

Zum Glück kann das korrigiert werden,denn ein solides Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann einen abweichenden Wert beweisen.

 

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.